Fachanwalt für Familienrecht
Vera Hippenstiel ist Fachanwältin für Familienrecht
Das Familienrecht
in Deutschland regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mitgliedern einer Familie und hat das Ziel, die Familie als Grundlage der Gesellschaft zu schützen und zu fördern. Es ist ein Teil des Zivilrechts und umfasst verschiedene Aspekte, die sich auf Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Adoption und weitere familienrechtliche Angelegenheiten beziehen.
Eheschließung:
In Deutschland können zwei Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts eine Ehe eingehen. Die Ehe ist eine rechtliche Institution, die auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und Gleichberechtigung beruht. Die Eheschließung kann vor dem Standesamt oder einer befugten Person, wie einem Standesbeamten oder einem Notar, erfolgen. Ggf. sollte man scho lange vor de Eheschließung den Fachanwalt für Familienrecht konsultieren.
Scheidung:
Sollte eine Ehe zerrüttet sein und die Ehegatten keine Aussicht auf Versöhnung haben, kann die Scheidung beantragt werden. In Deutschland gilt das Prinzip der „Zerrüttung“ als einziger Scheidungsgrund, wobei eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr Voraussetzung ist. Scheidungsverfahren können vor dem Familiengericht durchgeführt werden und regeln Aspekte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Dies ist leider die häufigste Aufgabe des Fachanwalt für Familienrecht.
Unterhalt:
Das Unterhaltsrecht sorgt dafür, dass bedürftige Familienmitglieder finanziell unterstützt werden. Hierbei wird zwischen dem Kindesunterhalt und dem Ehegattenunterhalt unterschieden. Kindesunterhalt sichert den Lebensunterhalt der Kinder, wenn die Eltern getrennt leben. Der Ehegattenunterhalt kann bei Bedürftigkeit nach der Scheidung geltend gemacht werden und richtet sich nach den individuellen Umständen der Ehegatten.
Sorgerecht:
Das Sorgerecht regelt die elterliche Verantwortung für das Wohl und die Erziehung der Kinder. In der Regel steht das gemeinsame Sorgerecht beiden Elternteilen zu, auch wenn sie nicht mehr zusammenleben. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen das alleinige Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen wird, zum Beispiel bei Kindeswohlgefährdung oder Einvernehmen der Eltern.
Adoption:
Die Adoption ist ein Verfahren, durch das eine rechtliche Eltern-Kind-Beziehung zwischen einem Kind und einem oder beiden Adoptiveltern hergestellt wird. Die Adoption kann offen (die leiblichen Eltern haben weiterhin Kontakt zum Kind) oder geschlossen (kein Kontakt zu den leiblichen Eltern) sein. Sie unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen und wird durch das Familiengericht geprüft.
Erbrecht:
Das Erbrecht ist eng mit dem Familienrecht verbunden und regelt, wer nach dem Tod einer Person das Vermögen erbt. Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass die engsten Angehörigen, wie Ehegatten und Kinder, bevorzugt erben. Durch Testament oder Erbvertrag kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden.
Das Familienrecht ist in Deutschland vielschichtig und unterliegt ständigen Anpassungen. Es berücksichtigt das Wohl der betroffenen Personen und trägt dazu bei, Konflikte innerhalb von Familien zu lösen oder zu vermeiden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz der Rechte von Kindern und der Förderung stabiler Familienstrukturen.
Der Ehevertrag vom Fachanwalt für Familienrecht
Ein Ehevertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, die von zwei Partnern vor oder während ihrer Ehe geschlossen wird, um ihre Vermögensverhältnisse und rechtlichen Ansprüche im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners zu regeln. In der Regel dient der Ehevertrag dazu, die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beider Partner klar zu definieren und zu schützen.
Der Ehevertrag kann verschiedene Regelungen enthalten, wie die Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung, die Regelung des Zugewinnausgleichs oder die Absicherung von Unterhaltsansprüchen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass ein Ehevertrag individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Partner zugeschnitten sein sollte, um gerechte und faire Bedingungen zu gewährleisten.
Ein Ehevertrag kann auch Regelungen für den Fall enthalten, dass ein Partner vor dem anderen verstirbt, um beispielsweise das Erbrecht und die Verteilung des Nachlasses zu klären. Durch den Ehevertrag können Erbstreitigkeiten vermieden und klare Regelungen für die Hinterbliebenen getroffen werden.
Um einen Ehevertrag rechtsgültig abzuschließen, müssen beide Partner freiwillig zustimmen und die Vereinbarung sollte schriftlich und notariell beglaubigt werden. Es ist ratsam, dass beide Partner unabhängigen rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden und der Vertrag rechtskräftig ist.
Es ist zu beachten, dass ein Ehevertrag keine romantische Angelegenheit ist und oft mit einer gewissen Vorsicht betrachtet wird. Dennoch kann er in bestimmten Situationen sinnvoll sein, um finanzielle und rechtliche Klarheit zu schaffen und potenziellen Streitigkeiten vorzubeugen. Ein Ehevertrag kann eine vernünftige Option für Paare sein, die ihre persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten klar regeln möchten, um ihre Beziehung auf einer soliden rechtlichen Grundlage zu führen. Der Ehevertrag ist eine Typische Aufgabe des Fachanwalt für Familienrecht.



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